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konsument.at
österreicher Konsumenten-Zeitschrift warnt vor Stevia-Etikettenschwindel
Informationsschreiben BLV 2017/3
→Informationsschreiben-2017-3.pdf
EU-Verordnung 1131/2011
2016 wurden die Spezifikationen von Steviol-Glykosiden angepasst
→Amtsblatt der EU, 14.10.2016
(ab Seite 37)
Die Schweizer Rechtslage
Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verterinärwesen BLV unterscheidet für die Zulassung zwischen der Steviapflanze und den Steviol-Glykosiden. Stevia-Blätter sind als Lebensmittel nicht verkehrsfähig. Bei Steviol-Glykosiden ist kontrollierte Anwendung erlaubt.
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Täuschende Deklaration
Nicht alles ist Stevia, und Steviol-Glykoside sind nicht gleich Stevia: Sehr oft werden diese Begriffe falsch verwendet und die Produkte falsch deklariert.
→ mehr lesen: Taeuschende Deklaration.pdf
Täuschende Werbung wäre eigentlich untersagt
Immer wieder werben Produkte mit Steviol-Glykosiden fälschlicherweise und die Konsumenten irreführend mit dem natürlichen Image der Steviapflanze. Unerlaubterweise.
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EU: Steviol-Glykoside zugelassen
Natürliche Produkte der Stevia-Pflanze sind weiterhin nicht erlaubt. Doch seit 2011 sind in der EU nun Steviol-Glykoside als E 960 und Lebensmittelzusatzstoffe erlaubt.
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Umkämpfte Zulassung
Steviol-Glykoside sind erlaubt – das natürliche Stevia-Blatt gilt hingegen weiterhin nicht als „verkehrsfähig“. Eine absurde Situation.
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