Die Schweizer Rechtslage

Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verterinärwesen BLV unterscheidet für die Zulassung zwischen der Steviapflanze und den Steviol-Glykosiden. Stevia-Blätter sind als Lebensmittel nicht verkehrsfähig. Bei Steviol-Glykosiden ist kontrollierte Anwendung erlaubt.

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Täuschende Deklaration

Nicht alles ist Stevia, und Steviol-Glykoside sind nicht gleich Stevia: Sehr oft werden diese Begriffe falsch verwendet und die Produkte falsch deklariert.

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Täuschende Werbung wäre eigentlich untersagt

Immer wieder werben Produkte mit Steviol-Glykosiden fälschlicherweise und die Konsumenten irreführend mit dem natürlichen Image der Steviapflanze. Unerlaubterweise.

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EU: Steviol-Glykoside zugelassen

Natürliche Produkte der Stevia-Pflanze sind weiterhin nicht erlaubt. Doch seit 2011 sind in der EU nun Steviol-Glykoside als E 960 und Lebensmittelzusatzstoffe erlaubt. 

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Umkämpfte Zulassung

Steviol-Glykoside sind erlaubt – das natürliche Stevia-Blatt gilt hingegen weiterhin nicht als „verkehrsfähig“. Eine absurde Situation. 

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